Beton ist ein Gemisch aus Kies und Sand, Bindemittel und Wasser. Bei RC-Beton wird Kies oder gebrochener Naturstein durch eine RC-Gesteinskörnung, die aus aufbereitetem Bauschutt hergestellt wird, teilweise ersetzt.
Bei welchen Betonsorten in welchen Anteilen diese RC-Gesteinskörnung eingesetzt werden darf, regelt die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton: DAfStb-Richtlinie: Beton nach DIN EN 206-1 und DIN EN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620, Ausgabe 2010. Danach darf diese RC-Gesteinskörnung in Betonen mit einer Druckfestigkeit bis C 30/37 und den für den Hausbau klassischen Expositionsklassen eingesetzt werden.
Es gibt sieben Expositionsklassen, die jeweils in bis zu vier Intensitätsstufen eingeteilt sind. X0 betrifft den Beton unbewehrter Bauteile in Innenräumen oder in Böden ohne Frost. XC1 bezieht sich auf die korrosionsfördernde Wirkung für den Bewehrungsstahl in trockenen Innenräumen, XC2 in Bauteilen mit nicht angreifendem Wasser, XC3 in Feuchträumen wie Hallenbädern, XC4 in direkt beregneten Außenbauteilen. Weitere Einwirkungen auf den Beton selbst betreffen Bauteile unter Frosteinwirkung (XF1 XF4) bei mäßiger bis hoher Wassersättigung sowie mit und ohne Salzbeaufschlagung sowie Angriffe bei Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA1 XA3).
Nach der Richtlinie nicht zugelassen sind für den RC-Beton grundsätzlich Angriffe durch Chlorideinwirkung, verursacht durch Streusalz im Sprühnebel (XD1) oder den ständigen Kontakt mit Salzwasser (XD2) sowie durch mechanischen Verschleiß (XM1 XM3).
Bei WF (feucht) muss die Gesteinskörnung einer unbedenklichen Alkaliempfindlichkeitsklasse im Sinne der Alkalirichtlinie entsprechen oder vorbeugende Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie eingehalten werden. Dies kann entweder durch recht umfängliche Untersuchungen und Gutachten nachgewiesen werden, die die im Altbeton enthaltene Gesteinskörnung einer unbedenklichen Alkaliempfindlichkeitsklasse zuordnen. Als vorbeugende Maßnahme gilt die Begrenzung des Zementeinsatzes im Beton auf maximal 300 kg/m³. Im Praxiseinsatz wird auf diese vorbeugende Maßnahme zurückgegriffen und auf die umfänglichen Untersuchungen zur Alkaliempfindlichkeit verzichtet.
Unter den oben genannten Randbedingungen entspricht der RC-Beton der Norm und darf grundsätzlich gleichwertig zu konventionellem Beton in den oben genannten Anwendungsbereichen und Expositionsklassen eingesetzt werden. Dies regeln die neuen deutschen Beton-Normen DIN EN 206-1 und DIN 1045-2. Diese Normen bilden die Regeln für die Planung dauerhafter Bauwerke.
RC-Betone unterliegen somit den gleichen Anforderungen wie jeder konventionelle Transportbeton. Er unterscheidet sich weder in den Frisch- noch in den Festbetoneigenschaften von einem Beton, der ausschließlich auf primäre Gesteinskörnungen als Zuschlag zurückgreift. Dies unterstreichen auch alle Erfahrungen in der Praxis.
RC-Gesteinskörnung ist ein vollwertiges Substitut für Kies und gebrochenes Primärgestein
Die Qualität der RC-Gesteinskörnungen bestimmt wesentlich die Güte und die Eigenschaften des RC-Betons. Wichtig sind die Freiheit von Verunreinigungen durch bspw. Holzstückchen, bestimmte chemische Eigenschaften sowie eine exakte Körnungsabstufung bzw. Siebline. Maßgeblich sind die Vorgaben der DIN EN 12620. Hier sind die Eigenschaften geregelt, die eine Gesteinskörnung erfüllen muss, wenn sie für die Betonherstellung verwendet werden soll. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch eine entsprechende Qualitätssicherung gewährleistet, die aus einem Zusammenspiel aus Eigen- und Fremdüberwachung sowie Zertifizierung besteht. Zudem werden für RC-Gesteinskörnungen umweltchemische Parameter geprüft. Die Prüfung orientiert sich in der Praxis an den Vorgaben der DIN 4226-100. Wie die Praxiserfahrungen zeigen, werden die hiernach maximal erlaubten Werte um eine bis zwei Größenordnungen unterschritten, d.h. die gemessenen Belastungen liegen um den Faktor 10 bis 100 unter den maximal erlaubten Werten.
Als Zuschlag in der Herstellung von Transportbeton sind mit Typ 1 und Typ 2 zwei Gesteinskörnungsmischungen zugelassen. Typ 1 beschreibt eine Mischung aus überwiegend Altbeton oder Gesteinskörnung (>90%). Typ 2 erlaubt einen Anteil an gebrochenem Mauerwerk von maximal 30%, so dass die Anteile an aufbereitetem Altbeton oder Gesteinskörnung hier bei >70% liegen. Nach der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton darf Typ 1 je nach Expositionsklasse bis zu 45 Vol.% im Zuschlag enthalten sein, Typ 2 bis zu 35 Vol.%.